Mieter dürfen zu kleine Wohnung fristlos kündigen

Dies hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil  (BGH, Urteil v. 29.4.2009, VIII ZR 142/08) aktuell bestätigt und entschieden.

Sachverhalt:

Ein Mieter hatte eine Wohnung gemietet, deren Wohnfläche mit „ca. 100 Quadratmeter“ im Mietvertrag angegeben war. Nach einiger Zeit kündigte der Mieter das Mietverhältnis fristlos, weil die Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der vereinbarten Wohnfläche abwich. Ein Sachverständigengutachten durch einen Immobiliengutachter ergab, dass die tatsächliche Wohnfläche nur 77,37 m² betrug und damit um knapp 23 Prozent von der vereinbarten Wohnfläche abwich.

Der Bundesgerichtshof gab dem Mieter Recht. Er war berechtigt das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Die Wohnflächenabweichung von fast 23 Prozent ist ein Mangel der zur Folge hat, dass der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht rechtzeitig gewährt wurde. Damit sind die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB gegeben.

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung kann aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls allerdings auch verwirkt sein. Dies kommt etwa dann in Betracht, wenn der Mieter bei Mietbeginn oder danach erkennt, dass die tatsächliche Wohnfläche die im Mietvertrag angegebene um mehr als zehn Prozent unterschreitet, ohne dies zeitnah zum Anlass für eine fristlose Kündigung zu nehmen. Anhaltspunkte für das Vorliegen derartiger besonderer Umstände waren im entschiedenen Fall aber nicht gegeben.

Wohnflächenabweichungen können Vermietern zudem teuer zu stehen kommen. Schlimmer noch als die Kündigung des Mieters können Rückforderungen überzahlter Miete sein. Diese können ggf. mehrere Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.

Um solche Streitigkeiten zu vermeiden, sollte vor Mietbeginn und Mietvertragsunterzeichnung die Wohnung vermessen und die tatsächliche Wohnfläche ermittelt werden. Dabei sind unbedingt Dachschrägen und anrechenbare Terrassen- und Balkonflächen gemäß Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV) zu berücksichtigen.

Der wesentliche Unterschied zwischen der Wohnflächenberechnung nach der WoFlV, der DIN 283 (1951) und den §§ 42 bis 44 II. BV liegt bei der Ermittlung der Flächen für Balkone, Loggien, Dachgärten oder „gedeckten“ Freisitzen. Nach der WoFlV und der DIN 283 (1951) sind die diesbezüglichen Flächen zu einem Viertel anzurechnen. Nach § 44 Abs. 2 II. BV konnten dagegen deren Grundflächen zur Ermittlung der Wohnfläche (WF) bis zur Hälfte angerechnet werden. Folglich hat sich die Praxis – auch bei gewerblich genutzten Räumen – weitgehend an den Vorgaben der II. BV mit dem Ergebnis größerer Wohn-/Nutzflächen orientiert.

In diesem Zusammenhang ist ein weiteres aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes interessant, über die Anrechnung von Balkon- oder Terrassenflächen auf die Miete.

Danach gilt für Mietverträge, die vor 2004 abgeschlossen wurden, dass Vermieter in der Regel bis zu 50% der Terrassenflächen auf die Wohnfläche anrechnen dürfen. Dies gilt allerdings nicht, wenn diese Flächen ortsüblich niedriger angesetzt werden. Gibt es im Mietvertrag keine gesonderte Regelung dazu, haben laut BGH ortsübliche Berechnungsweisen den Vorrang (AZ:VIII 86/08).

Für Mietverträge, die ab 2004 geschlossen wurden, gelten die Regeln der damals in Kraft getretenen Wohnflächenverordnung.

Von Interesse ist in diesem Zusammenhang, welche Berechnungsnorm den Mietspiegeln zu Grunde liegt, denn Wohn- bzw. Nutzflächen sind für die Ermittlung der Nettokaltmiete und als Umlagemaßstab von Betriebskosten von wesentlicher Bedeutung.

Gerne stehe ich Ihnen mit sachverständigem Rat als öffentlich bestellter und vereidigter Immobiliengutachter mit modernem Lasermessgerät zur Verfügung, wenn Sie Probleme bei der Wohnflächenermittlung haben.

Auf Wunsch können auch Pläne angefertigt werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen oder ersetzen können. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsberater.

zurück

Weitere Infos zur Immobilienbewertung:

Neues Gesetz zur Maklerprovision ab 23.12.2020   (Dezember 2020)
Das neue Gebäudeenergiegesetz   (November 2020)
Grundstücksmarktbericht der Stadt Mainz 2020   (Mai 2020)
Grundstücksmarktbericht der Stadt Mainz 2019, Daten und Fakten   (Juni 2019)
Energieausweise aus 2008 und 2009 verlieren ihre Gültigkeit   (März 2019)
Immobilienbewertung und die Erkennung von Bauschäden   (Januar 2019)
Energieausweis-Haftung für Pflichtangaben   (Oktober 2017)
Preisblase bei Immobilien 2017   (Januar 2017)
Wohnimmobilienkreditrichtlinie: WIKR   (Dezember 2016)
Immobilienpreise in Hessen 2015 weiter gestiegen   (Februar 2016)
Tipps zur Vermietung und was Mieter wirklich wollen   (Januar 2016)
Immobilienpreise in Rheinland-Pfalz im Jahr 2015   (Dezember 2015)
Neuerungen im Bundesmeldegesetz ab 1. November 2015 in Kraft   (November 2015)
Neuerungen und geplante Änderungen für Immobilieneigentümer in 2015   (Januar 2015)
Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts als Nachlassverbindlichkeit von der Steuer absetzbar   (Juli 2014)
Die Vergleichswertrichtlinie (VW-RL) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht   (April 2014)
Das ändert sich für Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten im Jahr 2014   (Januar 2014)
Wohntrends 2030   (Dezember 2013)
Problemimmobilien lassen sich aktuell leichter verkaufen   (September 2013)
Neuer Grundstücksmarktbericht der Stadt Mainz für 2012   (August 2013)
Neuer Trend beim Immobilienverkauf - Homestaging   (Mai 2013)
Der Garten-Effekt auf den Immobilienwert   (April 2013)
Augen auf bei der Gutachterwahl!   (März 2013)
Weiterhin kräftige Aufwärtsbewegung der Preise für Wohnimmobilien   (März 2013)
2013: Änderungen im Immobilienbereich   (Januar 2013)
Grundstücksmarktbericht 2012 der Stadt bingen   (November 2012)
BVS fordert eine gesetzliche Regulierung des Sachverst?ndigenwesens   (August 2012)
Einflussfaktoren bei der Vermarktung von Immobilien   (Juli 2012)
Dämmpflicht von Wohnhäusern nach der ENEV 2009   (Juni 2012)
Immobilienkauf vor dem Hintergrund der Eurokrise in 2012   (April 2012)
Wohnflächenberechnung   (März 2012)
Tipps zum Hauskauf 2012   (Januar 2012)
Kontinuierlich fallende Baufertigstellungszahlen   (Januar 2012)
Einflussfaktoren bei der Vermarktung von Immobilien   (September 2011)
Schritte beim Grundstückskauf   (August 2011)
Ein überregionaler Betriebskostenspiegel begründet keinen Einzelfall   (Juli 2011)
Erbrecht: Hat jemand ein Wohnrecht, so wird das "mitgeerbt"   (Mai 2011)
Fotos im Gutachten sind urheberrechtlich geschützt   (Januar 2011)
Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie   (Juli 2010)
Grundst?cksmarktbericht 2010 der Stadt Mainz   (Juni 2010)
EU-Parlament verabschiedet Energieeffizienz-Richtlinie   (Juni 2010)
Neue ImmoWertV tritt ab 01.07.2010 in Kraft   (Mai 2010)
Immobilienblase in Deutschland?   (M?rz 2010)
Mieten steigen in den Ballungsräumen!   (Februar 2010)
2010 Die Mieten in Deutschland steigen weiterhin   (Januar 2010)
Lukas Siebenkotten - Neue Energieeinsparverordnung   (Oktober 2009)
statistisches Bundesamt, Lebenserwartung in Deutschland angestiegen   (September 2009)
Grundstücksmarktbericht 2009 der Stadt bingen   (August 2009)
Mieter sind zur Mitteilung der Verbrauchsdaten verpflichtet   (August 2009)
Vermieter muss gewerbliche Tätigkeit in Mietwohnung nicht dulden   (Juli 2009)
Bundesrat stimmt neuer Honorarordnung zu   (Juni 2009)
Pflichten des Verkäufers beim Hausverkauf   (Juni 2009)
HOAI 2009   (Mai 2009)
Energieverbrauch so wichtig wie die Lage?   (Mai 2009)
Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009)   (Mai 2009)
Mieter dürfen zu kleine Wohnung fristlos kündigen   (Mai 2009)
Novellierung der Wertermittlungsverordnung (WertV)   (April 2009)
Hausverkäufer muss über Asbest aufklären   (März 2009)
Erbschaftsteuerlichen Bewertung von Immobilienvermögen   (Januar 2009)


Hausbewertung Einfamilienhaus Bingen
Hausbewertung
Einfamilienhaus Bingen

Immobilien Ankaufberatung Zweifamilienhaus Bingen
Immobilien Ankaufberatung
Zweifamilienhaus Bingen

Immobilienbewertung Bingen Einfamilienhaus
Immobilienbewertung
Einfamilienhaus Bingen

Verkehrswertermittlung Hochhaus Bingen
Verkehrswertermittlung
Hochhaus Bingen